rechtssicheren Verträgen und Dokumenten
Datenschutz – ganz einfach aus einer Hand
Die Datenschützer
Profis aus IT & Recht für Ihre Sicherheit
Wir von Die Datenschützer sind IHK-zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte, die zusätzlich über langjährige, zertifizierte Expertise in der IT und im Recht verfügen. So machen wir aus trockenen Gesetzestexten praxisnahe und alltagstaugliche Lösungen!
Wir wissen es alle: Datenschutz ist wichtig und alle Unternehmen müssen DSGVO-konform arbeiten. Datenschutz ist ein komplexes Thema, der alle Bereiche eines Unternehmens betrifft. Daher ist es für den betrieblichen Datenschutz umso wichtiger, mit echten Experten aus IT und IT-Recht zusammenzuarbeiten, die zugleich mit den Grundsätzen und Anforderungen der DSGVO bestens vertraut sind.
Die Datenschützer:
- Andreas Ziegler: IT‐Administrator, externer Datenschutzbeauftragter (IHK)
- Madeleine Mareis: Kauffrau f. Bürokommunikation, externe Datenschutzbeauftragte (IHK)
- Sven Scholz: Dipl.-Ökonom, externer Datenschutzbeauftragter (IHK)
Ihre externen Datenschutzbeauftragten
Auf gute Zusammenarbeit: verständlich, kompetent und rechtssicher
Die Datenschützer, das sind erfahrene IT-Experten, eine Rechtsanwältin für IT-Recht und ein Ökonom, die die optimale Verbindung und Umsetzung ihres Fachgebiets und der DSGVO schaffen. Für die reibungslosen Abläufe und die Projektkoordination kümmert sich unsere erfahrene Kauffrau für Bürokommunikation, die selbstverständlich ebenso IHK-zertifizierte Datenschützerin ist. Eben Datenschutz aus einer Hand! Als externe Datenschutzbeauftragte bieten wir Ihnen viele Vorteile:
- Planbar: transparente Kosten zu fairen Konditionen
- Informiert: in Rechtsprechung und IT immer auf dem neuesten Stand und zertifiziert
- Erfahren: langjährige Erfahrung mit Mitarbeiter-Schulungen
- Neutral: gegenüber Geschäftsführer und Mitarbeiter – das erhöht die Akzeptanz
Wir glauben, gelebter Datenschutz ist eine Chance für jedes Unternehmen. Für mehr Sicherheit, klare und effiziente Strukturen und natürlich auch mehr Vertrauen der Kunden.
Die Datenschützer:
So unterstützen wir Sie!
Jede Firma, jedes Unternehmen ist einzigartig. Uns ist vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe wichtig. Denn: nur gemeinsam sind wir ein perfektes Datenschutz-Team – Datenschutz ist eine wichtige, tägliche Aufgabe!
So unterstützen wir Sie: Auf uns können Sie sich verlassen – mit:
Fundierte Beratung – zu Ihrem Schutz!
Zu Recht mit anwaltlicher Sorgfalt: Die Datenschützer
Verträge wie etwa der Auftragsverarbeitungsvertrag und Fragen zum IT-Recht sollten auf die besonderen Anforderungen eines Unternehmens genau zugeschnitten sein. Hier sind Standard-Lösungen völlig fehl am Platz. Was Sie davon haben? Datenschutz mit Recht – eben Datenschutz aus einer Hand!
Datenschutzbeauftragter – ein Gewinn für jede Firma!
Die Datenschützer – kompetente und loyale externe Datenschutzbeauftragte
Datenschutz ist ein wichtiges Thema, das alle angeht – weil eben die personenbezogenen Daten aller geschützt werden sollen. In Unternehmen geht es um viele verschiedene personenbezogene Daten: Mitarbeiter, Ansprechpartner beim Kunden, und natürlich auch unsere eigenen Daten. Datenschutz ist für jedes Unternehmen von hoher Bedeutung.
Für Unternehmen mit mehr als 20 Personen, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, ist die Lage eindeutig – sie müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Es macht sich für jede Firma bezahlt, individuell zu prüfen, ob ein externer Datenschutzbeauftragter richtig und sinnvoll ist – und welche Sicherheitsrisiken vorliegen; gerne auch im Rahmen von go digital, dem Förderprogramm des Bundes. Hier sparen Sie bares Geld! Wir finden, es lohnt sich, frühzeitig in den Schutz zu investieren. Für jede Firma!
Digitale Daten – sicher mit Sicherheit!
Datensicherheit ist Einstellungssache
Wir alle gehen täglich mit einer großen Menge digitaler Geräte und Daten um – bisher oft, ohne uns um die Sicherheit zu kümmern. Seit der DSGVO geht das so nicht mehr – zum Schutz der Kunden und letztendlich auch der Unternehmen selbst. Gut, wenn es jemanden gibt, der sich wie wir von Die Datenschützer genau damit auskennt! Wir können Ihnen verständlich und klar zeigen, wie Sie:
- Ihre Daten schützen
- Sichere Passwörter nutzen
- Software so nutzen, dass die Daten geschützt sind
- DSGVO-konform digital arbeiten
- Ihre Prozesse datenschutzkonform optimieren können
Der IT-Experte Andreas Ziegler – IHK-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter
IT-Administrator, Microsoft MCP. IT macht Spaß – wenn sie funktioniert!
Andreas Ziegler ist seit vielen Jahren dafür verantwortlich, dass in Unternehmen Software, Hardware und Netzwerke reibungslos funktionieren und bestens aufeinander abgestimmt sind. Dafür ist er und seine Firma beinahe 90h/ Woche erreichbar für seine Kunden. Folgerichtig, dass er sich jetzt dem Datenschutz und seiner praktischen Umsetzung annimmt!
Der Ökonom Sven Scholz – IHK-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter
Unternehmensplanung & DSGVO-konforme Prozesse – ein perfektes Team
Wissen Sie, wie Unternehmen so strukturiert und organisiert werden können, dass die Datensicherheit auch innerhalb eines Unternehmens, innerhalb einer Abteilung gewahrt werden kann? Gut, wenn es jemanden gibt, der sich hervorragend mit organisatorischer und strategischer Unternehmensplanung – und der DSGVO auskennt! Für einen rundum sicheren Datenschutz.
Die Organisatorin Madeleine Mareis – IHK-zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte
Kauffrau für Bürokommunikation – Datenschutz perfekt organisiert!
Madeleine Mareis ist unentbehrlich für erfolgreiche Datenschutz-Projekte. Warum? Weil sie alle Datenschutz-Fäden so in der Hand hält, dass alles rechtzeitig und auf hohem Niveau fertig ist! Selbstverständlich ist sie auch als externe Datenschutz-Beauftragte IHK-zertifiziert – da kann ihr auch so schnell keiner etwas vormachen.
Fragen & Antworten
Wen betrifft das Thema Datenschutz?
Alle. Das Thema Datenschutz betrifft sämtliche Institutionen, die personenbezogene Daten (z.B. Name, Alter, E-Mail, Steuernummer, uvm.) im Anwendungsbereich des europäischen Rechts verarbeiten. Hierunter fallen z.B. auch ehrenamtliche Vereine, die eine Liste mit Kontaktdaten der Vereinsmitglieder speichern und an andere Mitglieder per E-Mail übermitteln.
Wer ist dafür verantwortlich, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen?
Sie als Unternehmer. Wir als externe Datenschutzbeauftragte können Ihnen nur Maßnahmen empfehlen, die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei Ihnen. Natürlich stehen wir Ihnen in der Umsetzungsphase mit Rat und Tat zur Seite!
Wird die Einhaltung des Datenschutzrechts überhaupt kontrolliert? Wann kommt es zur Datenschutzkontrolle durch die Aufsichtsbehörde?
Ja. Erlangt eine Aufsichtsbehörde durch eine Beschwerde oder durch eine öffentlich bekannt gewordenen Verletzung Kenntnis von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht, wird sie der Beschwerde durch eine Kontrolle nachgehen.
Kontrollen werden überdies stichprobenartig durchgeführt. Für gewöhnlich erfolgen Kontrollen mittels Fragebögen, in denen wahrheitsgemäß Auskunft erteilt werden muss. Aber auch Vor-Ort-Kontrollen sind möglich.
Wer prüft die Sicherheit in meiner Firma?
Mit unserer Expertise sind wir in der Lage, mögliche Sicherheitslücken beim Datenschutz aufzudecken. Natürlich zeigen wir Ihnen auch, wie Sie diese Lücken schnell und sicher schließen können.
Reicht es nicht, sich durch Einholung einer schriftlichen Einwilligung der betroffenen Person abzusichern?
Nein, und zwar aus vielerlei Hinsicht!
Das Datenschutzrecht erlegt dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen eine Vielzahl von Pflichten auf. Eine rechtmäßige Datenverarbeitung ist nur eine davon.
Eine rechtmäßige Datenverarbeitung kann zwar auf Grundlage einer rechtmäßigen Einwilligung erfolgen – die Voraussetzungen an eine rechtmäßige Einwilligung sind jedoch streng. Außerdem kann es Sinn machen, sich auf eine andere Rechtsgrundlage zu berufen, da eine Einwilligung jederzeit frei widerruflich ist.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht?
Erlangt eine Aufsichtsbehörde durch eine Beschwerde oder Kontrolle Kenntnis von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht, kann sie den Verantwortlichen verwarnen oder Anweisungen, Anordnungen oder Verarbeitungsverbote aussprechen.
Zusätzlich kann sie Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Dem Gebot der Wirksamkeit, aber auch der Verhältnismäßigkeit, ist hierbei in jedem Einzelfall Rechnung zu tragen.
Neben einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde können betroffene Personen zudem Klagen vor den zuständigen Gerichten erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Rechte durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurden.
Entsteht einer Person wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden, hat sie zudem Anspruch auf Schadensersatz.
§ 42 BDSG sieht überdies Straftatbestände für das unbefugte Verarbeiten nicht allgemein zugänglicher Daten vor.
Wann benötigt mein Unternehmen denn jetzt einen Datenschutzbeauftragten?
Es kommt drauf an!
Die DSGVO bemisst die Pflicht zur Benennung an Kriterien zur Art der personenbezogenen Daten und dem Umfang der Datenverarbeitung. Hier ist der jeweilige Einzelfall zu betrachten.
Wer mehr als zehn Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, beschäftigt, braucht in der Regel einen Datenschutzbeauftragten. Achtung! Auch Teilzeitkräfte, Praktikanten, etc. sind regelmäßig zum Mitarbeiterstamm im Sinne des Datenschutzrechts zu zählen.
Welche Bereiche meines Unternehmens sind konkret vom Datenschutz betroffen?
In der Regel alle, in denen personenbezogene Daten (hierzu können Kundendaten, Beschäftigtendaten, Vertragspartner, uvm. zählen) verarbeitet werden, z.B. Marketing & Vertrieb, Lohnbuchhaltung, usw.
Auch nachdem sämtliche Unternehmensbereiche datenschutzrechtlich organisiert sind, können bei der Neueinführung von Prozessen, einzelnen Projekten & Aktionen, etc. weitere datenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich sein!
Warum einen externen Datenschutzbeauftragten benennen?
Hierfür gibt es mindestens 3 gute Gründe:
- Der gesetzliche Kündigungsschutz des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten – eine Kündigung ist für die gesamte Dauer der Bestellung und nach Abberufung ein Jahr lang nur aus wichtigem Grund möglich!
- Die Freistellungs- u. Kostenübernahmepflicht des Unternehmens für Fortbildungsveranstaltungen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
- Die Schwierigkeit, im Unternehmen einen fachlich geeigneten Mitarbeiter mit der nötigen Beratungsqualität zu finden, dessen Interessen als Mitarbeiter nicht mit dem Datenschutz kollidieren (z.B. Leiter IT, Geschäftsführer, …).
Wie wichtig sind Mitarbeiter - Schulungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten?
Sehr. Alle Mitarbeiter, die an Verarbeitungen von personenbezogenen Daten beteiligt sind, sollten geschult werden!
Im Unternehmen sollte es ein Problembewusstsein der Mitarbeiter für datenschutzrelevante Fragestellungen geben. Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern sollte als fester Bestandteil des Datenschutzmanagements im Unternehmen sein. Indem innerhalb des Unternehmens ein Bewusstsein für datenschutzrechtliche Probleme geschaffen und Mitarbeiter zu datenschutzkonformen Verhalten befähigt werden, können von Mitarbeitern ausgehende datenschutzrechtliche Risiken eingedämmt werden.
Wann müssen personenbezogene Daten gelöscht werden?
Es kommt drauf an!
Artikel 5 Abs. 1 lit. e DSGVO beinhaltet den Grundsatz der „Speicherbegrenzung“. Betroffenendaten sollen demnach nur so lange verarbeitet bzw. gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Danach sind personenbezogene Daten zu löschen.
Andererseits enthalten andere Gesetze spezielle Aufbewahrungsfristen (z.B. § 147 Abgabenordnung; § 257 Handelsgesetzbuch, …). Die Löschung von Daten „aus Datenschutzgründen“ sollte keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verletzten!
Weitere Fragen?
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Erreichbarkeit
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Sa: 08:00 – 18:00
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